AGBs

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

(Stand Juni 2007)

Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH, Laxenburger Str. 256, 1230 Wien


1. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Verkaufsgeschäfte der Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH, insbesondere für Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen und Zahlungen.

Diese allgemeinen Bedingungen bleiben jedenfalls vollinhaltlich vertraglich wirksam, solange unsererseits nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu Abweichungen, Änderungen und Sondervereinbarungen gegeben wurde. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgebend ist die gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und beruhen primär auf der Kostenlage des Anbotdatums. Bei Änderungen von kostenbildenden Faktoren sind wir zur Preisanpassung berechtigt.

3. Gefahrtragung und Lieferfristen
Die Gefahr geht spätestens mit der Zustellung der der Ware an den Käufer über, sonst aber zum vereinbarten Übergabe- bzw. Übernahmezeitpunkt.

Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt. Dazu zählen auch behördliche Eingriffe und Verbote im In- und Ausland, Betriebsstörung, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte etc. Diese demonstrativ genannten Hemmnisse berechtigen uns zum Rücktritt oder zur Verlängerung der Lieferfristen, ohne dass dem Käufer deshalb Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche zustehen. Teillieferungen sind zulässig. Bei Warenknappheit behalten wir uns die Aufteilung der Lieferungen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Warenmengen vor.

Falls zwischen den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss eine Entschädigung bei Lieferverzug vereinbart wurde, so wird diese nur dann geleistet, sofern dem Käufer ein nachweisbarer Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche und der Rücktritt des Käufers vom Vertrag sind ausgeschlossen. Sofern eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen wurde, können keine Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug geltend gemacht werden.

Schadenersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmen wird gemäß abdingbarer Regelungen nach dem Produkthaftungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung nicht gehaftet.

4. Reklamation und Gewährleistung
Die Ware ist sofort bei Erhalt qualitativ und quantitativ zu prüfen, sachgemäß zu behandeln und gemäß den einschlägigen Vorschriften aufzubewahren oder zu verarbeiten. Die Aufbewahrung hat entsprechend den auf den Packungen angedruckten Lagerbedingungen zu erfolgen.

Berechtigte Reklamationen können nur dann anerkannt werden, wenn diese unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich und mit Begründung erhoben werden. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu behandeln und zu lagern. Für Ware, welche aufgrund unsachgemäßer Retournierung, Lagerung oder Ablauf der empfohlenen Aufbrauchfrist retourniert wird, erfolgt keine Gutschrift. Rücksendungen können nur mit unserem davor erzielten Einverständnis erfolgen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden keinesfalls angenommen.

Bei berechtigten Reklamationen erfolgt der Ersatz nach vereinbarter Rücklieferung in angemessener Nachfrist nach unserer Wahl in Form von Nachlieferung oder in Form einer Gutschrift im Fakturenwert der mangelhaften Ware. Das Auftreten von Mängeln berechtigt jedoch nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche, die insgesamt über den Fakturenwert der bemängelten Waren hinausgehen, sind ausgeschlossen. Für Mängel an Waren, die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. Wir sind berechtigt, bei behaupteten Gewährleistungsansprüchen dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Falle von jeglicher Haftung frei. Der Käufer verzichtet diesfalls auf die Geltendmachung von Regressansprüchen uns gegenüber.

5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand bzw. am Weiterveräußerungserlös vor. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

Ansprüche Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder Forderungen sind uns vom Käufer sofort mitzuteilen.

Im Konkursfall steht uns das Aussonderungsrecht zu.

6. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar prompt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 12% p.a. sowie sämtliche Kosten der Einbringlichmachung (insb. Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten eines Kreditschutzverbandes) zu beanspruchen. Der Käufer ist nicht berechtigt, nach erfolgter Warenübernahme Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ins Auge gefasst, werden sämtliche Forderungen sofort fällig.

Eingehende Zahlungen werden zur Tilgung der jeweils ältesten Verbindlichkeit verwendet. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Bar- oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu tätigen.

7. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht.

8. Schlussbestimmungen
Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.