Hinweisgebersystem
Willkommen beim Hinweisgebersystem der Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH!
Hier informieren wir Sie über die Möglichkeit, Hinweise im Sinne des HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) an die externe bzw. interne Meldestelle zu richten.
Nähere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten Sie hier.
Sie können einen Hinweis ausschließlich zu folgendem rechtlichen Themenfeld geben:
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (im Wesentlichen Korruptionsstrafbestimmungen)
- Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
- Verletzungen von Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV, Verletzungen von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft
- Code of Conduct bei Wiesbauer
Das Hinweisgebersystem dient nicht als Feedback-Plattform oder als Beschwerdekanal.
Hinweise werden absolut vertraulich behandelt.
Ablauf
Sie können Ihren Hinweis an folgende Meldestellen richten, die sich um den Hinweis kümmert und weiterbearbeitet:
- Interne Meldestelle: compliance@wiesbauer.at
- Externe Meldestelle: info@yasminaziz.com
Sie können Ihren Namen nennen oder den Hinweis anonym geben. Geben Sie bekannt, ob sie aktive/r Mitarbeiter:in/ehemalige/r Mitarbeiter:in oder externe Person sind.
Weitere Vorgehensweise:
Wenn Sie uns Ihren Namen nennen, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung, dass Ihr Hinweis eingegangen ist. Binnen 3 Monaten informieren wir Sie über die ergriffenen Folgemaßnahmen oder weswegen der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.
Wenn Sie den Hinweis anonym einbringen, ist es uns nicht möglich, den Erhalt dieser Meldung zu bestätigen sowie über die von uns gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen zu informieren. Wir gehen dem Hinweis nach, können Ihnen aber keine Rückmeldung geben.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder den Meldewegen wenden Sie sich an die HR Abteilung.