TEILNAHMEBEDINGUNGEN
§ 1 TEILNAHME
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen ab 16 Jahren, mit einem
ständigen Wohnsitz in Österreich.
(2) Die Teilnahme ist von 31. März 2026, 23:59 MEZ möglich.
(3) Mitarbeiter von Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH sowie
damit verbundene Unternehmen und deren Familienangehörige sind von der
Teilnahme ausgeschlossen.
(4) Mit der Teilnahme akzeptiert der/die Teilnehmer/in diese
Teilnahmebedingungen.
§ 2 ABLAUF DES GEWINNSPIELS
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und es besteht kein Kaufzwang.
(2) Die Teilnahme erfolgt über Likes, Folgen und Kommentieren mit einer Markierung der Wiesbauer Meta-Kanäle. Teilnehmer müssen für eine vollständige Teilnahme alle 3 Bedingungen erfüllen: Dem Account auf Meta folgen. Mindestens die Story liken und reposten.
(3) Der Gewinner wird per Direktnachricht verständigt. Die Gewinnübergabe erfolgt durch die Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH an den/ die jeweilige/n Gewinner/in.
(4) Meldet sich ein/e Gewinner/in nicht innerhalb von 48 Stunden nach Versenden der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein/e neue/r Gewinner/in ausgelost. Ist auch diese/r innerhalb von 48 Stunden nicht zu erreichen, verfällt der Preis endgültig. Die Bekanntgabe des Gewinners / der Gewinnerin erfolgt ohne Gewähr. Der Gewinn ist vom Umtausch ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Die Barauszahlung des Gewinnes ist ausgeschlossen.
§ 3 GEWINN
(1) Der/ Die Gewinner/in erhält eine Karte für den Wiesbauer Osterlauf.
§ 4 AUSSCHLUSS RECHTSWIDRIGER/SCHÄDIGENDER INHALTE
(1) Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich im Rahmen seiner/ihrer Teilnahme am Gewinnspiel zur Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen.
(2) Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen, grob anstößigen, pornografischen oder sexuellen, jugendgefährdenden, extremistischen, Gewalt verherrlichenden oder verharmlosenden, den Krieg verherrlichenden, für eine terroristische oder extremistische politische Vereinigung werbenden, zu einer Straftat auffordernden, ehrverletzende Äußerung enthaltenden, oder sonstigen strafbaren Inhalten in dem Teilnahme-Kommentar zu veröffentlichen.
(3) Teilnehmer/innen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation einen Vorteil verschaffen wollen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Gegebenenfalls wird der Gewinn nachträglich aberkannt und zurückgefordert.
§ 5 SONSTIGES
(1) Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
(2) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
(3) Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH behält sich weiters vor, den Gewinn aus bestimmten Gründen (z.B. Lieferschwierigkeiten, mangelnde Verfügbarkeit) zu stornieren oder gegen einen gleichwertigen Gewinn auszutauschen.(4) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
(6) Das Gewinnspiel wird durch die Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH durchgeführt und steht in keinerlei Beziehung zu Instagram bzw. Facebook. Instagram/Facebook steht nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen sind ausschließlich an die Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH zu übermitteln.
(7) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und Wiesbauer Österreichische Wurstspezialitäten GmbH unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht.
§ 6 DATENSCHUTZ
Für den Erhalt des Gewinns ist nach Bekanntgabe des Gewinners/ der Gewinnerin eine Angabe von personenbezogenen Daten durch die ausgewählte Person erforderlich. Die Daten werden nach vollständiger Durchführung des Gewinnspiels umgehend und unwiederbringlich gelöscht.