Hygiene
Im Rahmen aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind wir dazu vepflichtet, Sie über das richtige Verhalten während des Aufenthalts in unseren Produktionsräumen zu informieren.
Bitte lesen Sie sich die folgenden Punkte genau durch. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Erhalt und die Kenntnisnahme dieser Bestimmungen. Widerrechtliche Handlungen können Konsequenzen nach sich ziehen.
Um die Sicherheit unserer Produkte zu gewährleisten, sind folgende Punkte einzuhalten:
Sicherheitsvorschriften für Besucher, Techniker und Dienstleister
1. Das Tragen von Taschen oder Rucksäcken ist nicht erlaubt. Bitte hinterlegen Sie diese im Empfangsbereich. (Haus-)Tiere müssen draußen bleiben.
2. Aus Sicherheitsgründen sind Führungen erst ab dem 16. Lebensjahr bzw. nach Abschluss der Pflichtschule erlaubt.
3. Den Anweisungen des Führungspersonals ist Folge zu leisten!
4. Das Tragen von Schmuck (Ringe, Armschmuck, Uhren, Ohrringe,...) ist im Produktionsbereich verboten bzw. sind betroffene Stellen mit blauem Pflaster abzukleben.
5. Medikamente dürfen nicht im Betrieb eingenommen bzw. dorthin mitgenommen werden.
6. Fotografieren bzw. Filmen ist verboten
7. Vor Betreten des Produktionsbereiches sind die Hände gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Das Essen, Rauchen (inkl. E-Zigaretten, Snus) und Trinken ist im Produktionsbereich verboten. Das Berühren der Produkte ist nicht gestattet.
8. Die bereitgestellte Schutzbekleidung ist korrekt anzulegen. Mantel immer geschlossen, Haare vollständig durch Haube bedeckt, gegebenenfalls ist eine Bartbinde zu tragen und Überschuhe anzulegen (bzw. geeignetes, sauberes Schuhwerk für den Graubereich).
9. Die Hygiene-Überkleidung muss vor dem WC-Besuch an einen der dafür vorgesehenen Haken gehängt werden. Nach dem WC-Besuch sind die Hände ründlich zu waschen, abzutrocknen und zu desinfizieren. Grundsätzlich gilt: Besser einmal zu viel als einmal zu wenig.
10. Sofern Schreibutensilien benötigt werden, müssen diese detektierbar sein
11. Infektionskrankheiten sind vor dem Besuch bei Ihrer Wiesbauer Ansprechperson zu melden. Für Techniker gilt die Infektionskrankheit jener Person zu melden, die für die Beauftragung der Dienstleistung/des Auftrags verantwortlich ist.
Besondere Vorschriften für Techniker
1. Die Mitnahme von Gegenständen und Werkzeugen in den Produktionsbereich ist auf das absolut notwendigste Minimum zu beschränken. Diese Werkzeuge sind sauber zu halten und in geeigneten, hygienisch einwandfreien Behältnissen zu transportieren. Im Bereich offener Produkte sind ausschließlich saubere ALU- Leitern zulässig!
2. Arbeiten im Produktionsbereich sind mit dem jeweils zuständigen Abteilungsleiter und der Werkstattleitung/Betriebsleitung zu vereinbaren und soweit möglich in den Arbeitspausen bzw. außerhalb der Produktionszeiten zu tätigen
3. Produkt berührende Maschinen, Geräte und Werkzeuge sind nach der Reparatur und Wartung vor erneuter Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren. Rücksprache mit Werkstattleitung bzw. zuständigen Abteilungsleiter.
4. Schmierstoffe, Oberflächenbehandlungsmittel und sonstige chemische Hilfsstoffe dürfen nur nach ausdrücklicher freigabe durch die Werkstattleitung verwendet werden (Überprüfung auf Lebensmittel-Echtheit).
5. Es dürfen sich keine Produkte in Ihrer unmittelbaren Arbeitsnähe befinden. Der Abstand zu offenen Lebensmitteln muss mindestens 3 Meter betragen, gegebenenfalls lassen Sie etwaige Produkte aus Ihrem Arbeitsbereich optisch abgetrennt werden (z.B. Bänder oder Ketten).
Version 1.0 am 24.07.2025